Leben und sterben lassen – Einmal Rom und zurück

Von Andreas Späth

Vor dreißig Jahren, im April 1991, beschloss die Synode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern die unglückselige „Rosenheimer Erklärung“[1] zum Schwangerschaftsabbruch. Wie schon damals geweissagt, war es nur eine Frage der Zeit, bis sich die Frage nach dem Lebensrecht des Menschen auch auf andere Altersstufen ausdehnen würde.

Dieses Jahr war es so weit. Die innerkirchliche Debatte um die Aushöhlung des Schutzes menschlichen Lebens am Anfang und am Ende hat die nächste Stufe genommen. Während der Schutz des Lebens am Anfang heute kaum mehr gewährleistet ist, hat – zumindest in Deutschland – der Kampf um den Schutz des Lebens an seinem Ende, wieder durch kirchliche Intervention,[2] einen tragischen Höhe- oder besser: Tiefpunkt erreicht.


[1] Rosenheimer Erklärung zum Schutz des ungeborenen Lebens und zu Fragen des Schwangerschaftsabbruches.

[2] R. Anselm; I. Karle; U. Lilie, Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) Nr. 8/2021 vom 11. Januar 2021, S. 6.

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