Erklärung des ABC zur Entscheidung der Kirchenleitung, öffentliche Segnungen homosexueller Paare zuzulassen
Der ABC stellt fest:
„Mit der Entscheidung der Kirchenleitung, öffentliche Segnungen homosexueller Paare zuzulassen, ist das Bekenntnis der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verletzt, da es bei dieser Thematik ganz wesentlich um das Verständnis und die Auslegung der Heiligen Schrift geht.
Die Einschätzung, dass es sich hier um eine Bekenntnisfrage geht, war bis vor wenigen Jahren Allgemeingut in der evangelischen Kirche – es ist in der jüngsten Debatte nicht deutlich geworden, was sich hieran geändert haben sollte.
Eine Bekenntnisfrage lässt sich nicht mit Mehrheit entscheiden, sondern nur durch einen Magnus Consensus – dies ist im konkreten Fall nicht geschehen. Ein Konsens lässt sich nicht erzwingen, sondern nur feststellen.
Für eine juristische Prüfung dieser Entscheidung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verfassungsgericht der VELKD fehlt dem ABC die Antragsberechtigung. Auch ist davon auszugehen, dass Kirchenjuristen aktuelle theologische Debatten nicht klären würden.
Die Entscheidung dokumentiert einen Riss innerhalb der Landeskirche: die Kirche ist in dieser Frage gespalten.
Der ABC bittet darum, weiterhin in der Landeskirche zu bleiben und in Treue für die Achtung von Schrift und Bekenntnis einzustehen, hat aber zugleich Verständnis für diejenigen, die angesichts dieser Situation aus Gewissensgründen die Landeskirche verlassen und wird weiter in geistlicher Gemeinschaft mit ihnen verbunden bleiben.“