Stellungnahme des ABC Bayern zur Verabschiedung des sog. “Selbstbestimmungsgesetz”

Von Herrn Joachim Vieweger haben wir folgende Mitteilung erhalten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag des ABC Bayern darf ich Ihnen im Anhang unsere Stellungnahme zur Verabschiedung des sog. “Selbstbestimmungsgesetzes” am vergangenen Freitag im Bundestag zukommen. Als ABC bedauern wir insbesondere, dass sich die Kirchen – mit wenigen Ausnahmen – nicht mit biblisch-theologischen Argumenten an der Debatte dazu beteiligt haben und dass mit dem Gesetz die gute Schöpfungsordnung Gottes infrage gestellt wird.

Arbeitskreis Bekennender Christen in Bayern (ABC)

 Pressemitteilung vom 15.04.2024

 ABC-Stellungnahme zur Verabschiedung des „Selbstbestimmungsgesetzes“ durch den Deutschen Bundestag: Dieses Gesetz stellt Gottes gute Schöpfungsordnung infrage

Der Deutsche Bundestag hat am 12.04.24 mehrheitlich das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ verabschiedet. Es löst das bisherige Transsexuellengesetz ab und erlaubt ab November die Änderung von Namen und Geschlechtseintrag vor dem Standesamt.

Es ist vielfach kritisiert worden, dass dabei der Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen auf der Strecke zu bleiben droht. Missbrauchsmöglichkeiten gerade für Männer, die sich als Frauen ausgeben, sind Tür und Tor geöffnet. Höchst bedenklich ist auch, dass unter bestimmten Umständen mit einem Bußgeld belegt werden kann, wer eine Person nach der Änderung von Namen und Geschlechtseintrag mit dem alten Namen anspricht. Der ABC Bayern teilt diese Kritik, sieht aber tiefer liegende Probleme, die mit der Abkehr von der biblischen Geschlechterordnung zusammenhängen.

Hier wird nicht bestritten, dass es Menschen gibt, die an ihrem biologischen Geschlecht leiden. Als problematisch empfinden wir aber, dass die Geschlechtlichkeit mit dem neuen Gesetz scheinbar in das Belieben jedes und jeder Einzelnen gestellt wird und dass damit die gute Schöpfungsordnung Gottes infrage gestellt wird.

Wir bedauern insbesondere, dass sich die Kirchen kaum an der Debatte um das „Selbstbestimmungsgesetz“ beteiligt haben und dass – mit Ausnahme des Passauer Bischofs Stefan Oster – biblisch-theologische Argumente in den Voten und Diskussionsbeiträgen fast keine Rolle gespielt haben. Zur Aufgabe der Kirche gehört es nicht nur, ihr Mitgefühl mit Menschen auszudrücken, sondern den Willen Gottes und die Möglichkeiten von Veränderung und Selbstannahme im Glauben aufzuzeigen.

Wir stellen fest: Das Gesetz missachtet biologische Gegebenheiten, die in der Schöpfung grundgelegt sind und die für alle Menschen gelten, ungeachtet, ob sie an den dreieinigen Gott glauben oder nicht. Laut 1. Mose 1,27 erschuf Gott den Menschen zu seinem Bilde als Mann und Frau. Wenig später heißt es: Gott sah an alles, was er gemacht hatte, und siehe, es war sehr gut. (1. Mose 1,31).

Mit dem „Selbstbestimmungsgesetz“ wird genau dies infrage gestellt und letztlich bekämpft. Das heißt – theologisch gesprochen: Der Mensch lebt nicht mehr im Vertrauen auf seinen Schöpfer, sondern behauptet, er wisse es besser. Er handelt so, als wäre er nicht Geschöpf, sondern Schöpfer; nicht Mensch, sondern Gott. Dieses Verhalten nennt die Bibel Sünde.

Besonders für junge Menschen sehen wir gravierende Folgen. Junge Menschen brauchen Stabilität, nicht Verunsicherung. Anstatt die Identität junger Menschen zu festigen und ihnen zu helfen, sich im von Gott gegebenen Geschlecht anzunehmen und zu stärken, bewirkt das Gesetz Irritationen – und das umso mehr, als die Regelungen vorsehen, dass Vorname und Geschlechtseintrag nach zwölf Monaten erneut geändert werden können.

Zudem befeuert dieses Gesetz menschliche Allmachtsphantasien – so, als ob alles im Leben menschlich machbar, jede Schwierigkeit menschlich lösbar wäre. Der vereinfachte Weg zur „Geschlechtsänderung“, wie er im „Selbstbestimmungsgesetz“ vorgesehen ist, wird dazu führen, dass mancher meint, seine Probleme auf diesem Wege lösen zu können. Doch das ist ein Irrweg. Es gibt viele, die den Schritt zur „Geschlechtsänderung“ anschließend bitter bereuen. Das neue „Selbstbestimmungsgesetz“ gaukelt einen Ausweg vor, der keiner ist.

Weitgehend unbeachtet bleiben auch die Folgen, die eine „Geschlechtsänderung“ mit sich bringt – egal, ob mittels einer Operation, mittels eingenommener Hormone oder auch nur durch die öffentliche Änderung des Vornamens und des äußeren Erscheinungsbildes. Eine Operation stellt einen gravierenden Eingriff in den Körper dar. Funktionierende Organe wegzuoperieren, ist ein Akt der Selbstverstümmelung, der zur Unfruchtbarkeit führt und sich kaum mehr rückgängig machen lässt. Auch die Einnahme von Hormonen birgt schwerwiegende gesundheitliche Risiken. Ganz zu schweigen von den sozialen Folgen, die eine „Geschlechtsänderung“ mit sich bringt: An der Entscheidung zu so einem Schritt zerbrechen möglicherweise Familien und Freundschaften.

Dieses Gesetz missachtet und bekämpft Gottes gute Schöpfungsordnung. Es ermöglicht, relativ unkompliziert einen Schritt zu tun, dessen Tragweite gerade junge Menschen wohl nicht überblicken und dessen Folgen u.U. nicht mehr rückgängig gemacht werden können.

Als Kirche haben wir dagegen die lebensverändernde Kraft Gottes für unser Leben zu bezeugen. Wir alle – daran hat Bischof Oster in einem Beitrag der Herder Korrespondenz erinnert – erfahren im Glauben, dass wir in uns „selbst nicht ganz heil, nicht ganz authentisch, nicht völlig mit (uns) im Reinen“ sind. Die Annahme von uns selbst wird uns unser ganzes Leben in vielen Lebensbezügen beschäftigen. In diesem Sinn verweisen wir darauf, dass Menschen, die sich zunächst als trans empfunden haben, durch die Begegnung mit Christus ihr zunächst als irritierend empfundenes Geschlecht, annehmen konnten. Dies ist wohlgemerkt kein Rezept, sondern Gnade.

ABC-Stellungnahme Selbstbestimmungsgesetz

von KSBB

Themen: Ethik; Gesinnungsethik;
Medientyp:Text;

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