Presseerklärung zur Forderung u.a. des Diakoniepräsidenten nach Suizidbeihilfe in kirchlichen Häusern

In ihrer Ausgabe vom 11.01.2020 berichtet die FAZ über eine ihr vorliegende Stellungnahme evangelischer Theologen – darunter Diakoniepräsident Ulrich Lilie und Landesbischof Ralf Meister  -, dass in kirchlich-diakonischen Einrichtungen Möglichkeiten eines assistierten Suizids geschaffen werden sollen.

Dazu stellt die KSBB fest:

Bereits die Anerkennung professionalisierter Suizidbeihilfe ist ein scharfer Bruch mit der Position der EKD, die sich noch am 10. Januar 2015 „für ein ausnahmsloses Verbot“ ausgesprochen hatte (Rat der EKD: Sterben in Würde – Beihilfe zum Suizid). Der Rat der EKD betonte damals, dass die evangelische Kirche aus „ihrer christlichen Überzeugung heraus … für eine Kultur der Lebensbejahung und –förderung“ eintritt – nun verlangen führende Vertreter dieser Kirche, dass aus dem christlichen Glauben Respekt für den Wunsch eines Menschen nach Selbsttötung zu erwachsen habe und die Bereitschaft, ihn bei der Erfüllung seines Wunsches zu unterstützen. Hat sich in den zurückliegenden 5 Jahren der christliche Glaube so elementar verändert? Hat sich der Auftrag der evangelischen Kirche in dieser kurzen Zeit in sein Gegenteil verkehrt? Oder hat wieder einmal der Zeitgeist über das Evangelium triumphiert, stellte doch bereits 2015 der Rat der EKD fest: „In der Bevölkerung, einschließlich der Kirchenmitglieder, scheint es eine große Mehrheit zu geben, die … einen assistierten Suizid bejaht“? Vor 5 Jahren hielt der Rat der EKD diesem öffentlichen Druck stand – heute muss er (ungleich schwerer) die biblische Botschaft gegenüber führenden Repräsentanten der evangelischen Kirche entschlossen zur Geltung bringen. Dabei muss auch die Frage  gestellt werden, ob jemand zum Repräsentanten der evangelischen Kirche geeignet ist, der sich einer Kultur der Suizidförderung verpflichtet weiß. Da sich die EKD zwischenzeitlich deutlich von den Ausführungen der Autoren der „Stellungnahme“ distanziert hat, bleibt die Frage nach personellen Konsequenzen.
So erklärte Späth, dass die Unterzeichner alle mit ihren Amtsfunktionen firmierten und daher kaum für sich in Anspruch nehmen könnten, sich rein privat geäußert zu haben. Doch selbst dann wären – wollte man nicht mit zweierlei Maß messen, Rücktritte unumgänglich. Als Diakoniepräsident Gohde sich 2006 in einer persönlichen Erklärung missliebig zu Hartz-IV, also einer vergleichsweise unbedeutenden Frage, äußerte, musste er anschließend „seinen Hut nehmen“.