Zur Problematik kirchlicher Forderung nach Einführung von „flächendeckendem islamischen Religionsunterricht“ an öffentlichen Schulen –Zehn Hinweise
- Bei sämtlichen Aktionen zur Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen fällt ein vordergründiger Aktionismus auf. So betont der Wissenschaftsrat, die religiöse Pluralisierung der Gesellschaft erfordere entsprechende Umstrukturierungen an den deutschen Hochschulen. Unreflektiert wird postuliert, die gesellschaftliche Pluralisierung und Fragmentierung müsse in Forschung und Lehre an den Hochschulen abgebildet werden. Es fehlen wissenschaftstheoretische und wissenschaftssystematische Begründungen. (Zum Beispiel: Wie steht es mit historischem Denken im islamisch-dogmatischen Kontext?)
2. In der Diskussion wird mit einem undifferenziert-vagen Begriff von „Religion“ gearbeitet. Aber „Religion“ ist nicht einmal in den Religionswissenschaften zureichend definiert! Religionswissenschaft kann daher im Unterschied zur Theologie, die sich auf konkrete Religionsgemeinschaften und ihre Lehren bezieht, nur von ihren Hilfswissenschaften her sinnvoll betrieben werden, nämlich als Religionssoziologie, Religionsgeschichte, Religionspsychologie usw. – Bei den Theologien ihrerseits ist nach den charakteristischen Lehrinhalten zu fragen. Diese Inhalte können nicht pauschal unter dem Religionsbegriff subsummiert, auch nicht „weiterentwickelt“ werden. Konkrete Religionen sind sehr verschieden! Im Koran gibt