Die Kirche der Reformation ist seit ihren Anfängen eine Kirche des Bekennens und der Bekenntnisse. Luther hat dafür in seiner Erklärung auf dem Wormser Reichstag 1521 bereits Maßstäbe gesetzt: sowohl für den Bekennermut wie auch für die erforderliche Redlichkeit: Sein Bekenntnis gilt unter der Voraussetzung, dass er nicht durch Gegenzeugnisse der Schrift oder durch die Vernunft widerlegt wird.
Link: Es gilt ein frei Bekenntnis – Barmen 1934 und sein Vermächtnis