Es gilt ein frei Bekenntnis – Barmen 1934 und sein Vermächtnis

Die Kirche der Reformation ist seit ihren Anfängen eine Kirche des Bekennens und der Bekenntnisse. Luther hat dafür in seiner Erklärung auf dem Wormser Reichstag 1521 bereits Maßstäbe gesetzt: sowohl für den Bekennermut wie auch für die erforderliche Redlichkeit: Sein Bekenntnis gilt unter der Voraussetzung, dass er nicht durch Gegenzeugnisse der Schrift oder durch die Vernunft widerlegt wird.

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von Prof. Harald Seubert

Themen: Bekenntnis;
Medientyp:Text;

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